Jugend ohne Sühne


Die Toilette auf dem Friedhof ist klein, aber sie war gross genug für die Peiniger, um sich darin um ihr Opfer zu versammeln. Hier und an anderen Orten im luzernischen Reiden haben Jugendliche zwischen dem Oktober 2010 und dem November 2011 ein 14jähriges Mädchen, nennen wir es Sofia, sexuell genötigt und vergewaltigt, unzählige Male. Niemand habe mitbekommen, was die Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren aus Bosnien, Kosovo, Serbien, Mazedonien und der Schweiz da taten, sagt der Gemeindepräsident. Einige hielten Sofia fest, während einer sich an ihr verging. Was geschah, wurde auch gefilmt. Damit erpressten sie das Mädchen. Sofia aus Bosnien hatte Angst, schämte sich. Möglich, dass alles aus Liebe zu einem Jungen begonnen hatte. Doch dann wurde daraus etwas anderes.

Im November 2011 fiel Sofia bei einem Gespräch mit der Schulsozialarbeiterin auf. Die Fachgruppe Sexualdelikte nahm eine Anzeige auf und begann zu ermitteln. Die Jugendstaatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Sofia wurde von einer Polizistin vernommen; maximal zwei Befragungen sind gemäss Opferschutz möglich. Die Jugendanwaltschaft beschloss, sich auf vierzehn Verdächtige zu konzentrieren, nachdem sie anfangs von zwanzig ausgegangen war. Der Fall sorgte landesweit für Schlagzeilen. Und für Unruhe im Dorf. Der Gemeindepräsident sagt, er habe damals eine Hotline für besorgte Bürger eingerichtet und die Eltern mit einem offiziellen Schreiben über die Tat informiert. Sie sollten nicht erst aus dem Radio und der Zeitung erfahren, was geschehen war. Einige Parteien hängten Transparente auf, sagt er, auf denen sie gegen kriminelle Ausländer hetzten, das ärgerte ihn besonders.

Vor der Turnhalle sitzen zwei Mädchen am Boden. Ein Bau in Brauntönen, den sich Reiden vor nicht allzu langer Zeit geleistet hat. Sie spielen mit ihren Smartphones. Lange glitzernde Nägel huschen über die Displays. Die Halle liegt neben einer Wiese, auf der Blumen blühen, dahinter ein kleiner Spielplatz, ein schmaler Kiesweg führt an Gräbern entlang und unter Tannenästen hindurch zur Toilette auf dem Friedhof. Die Mädchen sind 14, so alt wie Sofia damals war.

«Wisst ihr von den Vergewaltigungen?» – «Sicher», sagen sie. «Die wollte das so», sagt die eine. «Und dann hat sie die Jungs angezeigt, um sich an ihnen zu rächen», sagt die andere. – «Wer erzählt das?» – «Keine Ahnung», sagen sie. «Wir hätten schon viel früher Hilfe geholt, nicht erst nach einem Jahr». Sofia zog aus Reiden fort, betreut von der Opferhilfe und Psychologen. Im Frühling 2013 verurteilte die Jugendanwaltschaft acht der Täter zu gemeinnütziger Arbeit und bedingtem Freiheitsentzug. Sechs, die mutmasslichen Haupttäter, kamen vor das Jugendgericht und wurden mit bedingten Freiheitsentzügen zwischen vier und elf Monaten bestraft. Das Urteil fiel, anders als beim Erwachsenenstrafrecht, unter Ausschluss der Öffentlichkeit; so will es das Gesetz, zum Schutz von Opfer – und Täter. Viel zu milde sei das Urteil, klagten empörte Bürger in Onlineforen.

Im selben Jahr forderte auch der SVP-Nationalrat Hans Fehr in einer Motion, das Jugendstrafrecht zu verschärfen, unter anderem den maximalen Freiheitsentzug von vier Jahren massgeblich zu erhöhen und Jugendliche bei besonders schweren Straftaten nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilen zu können. Wie etwa in den USA, wo Jugendliche zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden. In Europa indes geht man davon aus, dass sie für erzieherische Massnahmen empfänglich sind. Auch das Jugendstrafrecht in der Schweiz, das für 10- bis 18jährige gilt, setzt nicht auf Sühne, sondern auf Erziehung: Dazu gehören ambulante Psychotherapien, Antiaggressionstraining, die Unterbringung in einer Erziehungseinrichtung in schweren Fällen. Die Täter aus Reiden fuhren nach der Urteilsverkündung alle wieder heim ins luzernische Hinterland.

Die Staatsanwältin für Jugendstrafrecht Sibylle Ueberschlag war mit ihren beiden Kollegen aus der Jugendanwaltschaft für den Fall zuständig. Ueberschlag ist Mitglied der SVP, eine gradlinige Anwältin. Sie sprach nie mit den Medien und tut es heute nur, weil es sie stört, dass die Jugendanwälte immer als «Weicheier» dargestellt würden, die zu milde Strafen forderten. Dabei täten sie nur, was ihnen das Gesetz vorgebe. Ein Haupttäter in Reiden war zum Tatzeitpunkt noch nicht 16 Jahre alt. «Ich konnte nicht mehr als ein Jahr bedingt beantragen», sagt Sibylle Ueberschlag, da der Täter bisher weder vorbestraft noch sozial auffällig war. Bei einem der Haupttäter wurden aus 12 Monaten immerhin 11 Monate bedingt, verbunden mit einer Therapie und zwei Jahren unter Bewährung.

«Mag sein, dass die Strafen mild erscheinen», sagt Ueberschlag, aber mit den Massnahmen, die das Schweizer Jugendstrafrecht vorsehe, komme man sehr weit. Wer dagegen aus seinem Umfeld gerissen, jahrelang eingesperrt werde und dann wieder rauskomme, stehe bald wieder als «Klient» vor einem. Das sage ihr nicht die Statistik, sondern der Menschenverstand. Ziel sei es, den Täter zur Einsicht zu bringen, so etwas nie wieder zu tun. «Nach der Urteilsverkündung waren die Täter nicht frei», betont sie. Was immer sie nun taten, sie mussten einem Sozialarbeiter Rechenschaft darüber ablegen, sie mussten regelmässig bei ihr vorsprechen und durften keine Therapiesitzung verpassen. «Eine Strafe», sagt die Jugendanwältin, «ist für die meisten übrigens bereits das, was ihnen bis zur Urteilsverkündung widerfährt.» Sie spricht vom Tag der Verhaftung, als um sechs Uhr morgens zivile Polizeiwagen durch Reiden fuhren und vor den Häusern der Tatverdächtigen hielten. Die Polizisten läuteten, in der Hand den Haftbefehl. «Was soll er getan haben?» fragten die Eltern ungläubig, wütend, erschrocken. Einige der Jugendlichen kamen in Luzern in Untersuchungshaft. «Weisst du, warum du hier bist?» wurden sie gefragt. Die Tat lag zu dem Zeitpunkt bereits ein Jahr zurück, «aber die meisten wussten sehr genau, warum sie hier sassen», erinnert sich die Jugendanwältin.

Der emeritierte Professor für Strafrecht Martin Killias atmet tief durch, wenn er das hört. Es könne doch nicht sein, sagt er, dass ein Kind vergewaltigt werde und die Täter als freie Menschen aus dem Gerichtssaal spazierten. Der Sozialdemokrat gilt als Hardliner, weil er sagt, dass kein Land in Europa ein so lasches Jugendstrafrecht habe wie die Schweiz. Er stehe zwar grundsätzlich hinter dem Jugendstrafrecht, sagt er, er fordere allerdings Anpassungen.

In der Schweiz trat 2007 das überarbeitete Jugendstrafrecht in Kraft. Seither können Jugendliche ab 16 Jahren mit vier Jahren Haft bestraft werden anstatt, wie vorher, nur mit einem Jahr. «Ein richtiger Schritt», sagt Killias. Ihm gehe es aber nicht bloss um die Länge der Strafe, sondern auch darum, dass kaum je eine unbedingte Haftstrafe ausgesprochen werde, nur gerade in zwei Prozent aller Fälle. Dadurch verliere der Staat ein wichtiges Druckmittel. Hafterleichterung bei guter Führung, Haftverlängerung bei Renitenz: Für Killias sind das Modelle, die auch bei Jugendlichen funktionieren müssten. Heute sieht die Praxis indes anders aus: Verweigert ein bedingt verurteilter Täter sämtliche Therapien, kann das anstatt zu einer Verschärfung zum Abbruch der Massnahme führen.

Das schweizerische Jugendstrafrecht ist als Täterstrafrecht konzipiert. Das heisst, nicht Art und Schwere der Tat stehen im Vordergrund, sondern die Persönlichkeit des Täters. Die wird durchleuchtet, ebenso sein Verhältnis zu den Eltern, Lehrern und Freunden. Dann erst wird das Urteil gefällt. Der Täter soll durch geeignete Massnahmen wieder auf den rechten Weg gebracht werden.

Killias ist überzeugt, dass man auch hinter geschlossenen Mauern diesen Weg finden kann. «Die Behauptung, dass unser System eine niedrigere Rückfallquote habe als etwa Deutschland, wo Jugendstrafen bis zu zehn Jahren möglich sind, lässt sich nicht belegen, weil man die Rückfallstatistiken nicht international vergleichen kann», sagt er. Und auch in Deutschland werde ein Jugendlicher nicht einfach eingesperrt, auch dort könne er im Gefängnis eine Berufsausbildung absolvieren. Natürlich könnten junge Menschen wieder auf den rechten Weg gebracht werden, sagt er, «aber viel öfter als eine Therapie ist dafür ein guter Lehrmeister oder eine patente Freundin verantwortlich».

Ein Experte im Umgang mit straffälligen Jugendlichen ist Gregor Tönnissen, der Leiter des Massnahmezentrums in Uitikon. Auch er wünsche sich eine entschiedenere Sanktionspraxis, sagt er; er unterstütze die Einführung einer Sicherungsmassnahme bis zum 25. Lebensjahr im Jugendstrafrecht, die unter anderem Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch forderte, um die Gesellschaft besser vor jugendlichen Gewalttätern mit hohem Rückfallrisiko zu schützen. Wichtig wäre im Jugendstrafrecht zudem ein kleiner Zusatz für die Kategorie gefährlicher Täter, um sie nach einer Risikoeinschätzung länger im Vollzug halten zu können. «Eine sexuelle sadistische Abweichung ist auch mit 25 nicht plötzlich weg», sagt Tönnissen.

In der Schweiz gibt es vier Einrichtungen für straffällige Jugendliche und junge Erwachsene, wobei Uitikon als einzige eine geschlossene Abteilung hat, in der Straftäter lange untergebracht werden können. Sie entstand als Folge des revidierten Strafgesetzbuches und des neuen Jugendstrafrechts. Im November 2014 ist der Trakt nach fünf Jahren Umbau fertig geworden. In der geschlossenen Abteilung hat es 30 Plätze. 26 sind derzeit belegt. 34 Jugendliche leben in der offenen Abteilung. Sie alle haben schwere Straftaten gegen Leib und Leben begangen. Gefährliche und oft unberechenbare Jugendliche, die intensiv betreut werden.

Pro Insassen stellt Uitikon den einweisenden Behörden für die geschlossene Abteilung 810 Franken pro Tag in Rechnung, für die offene 490 Franken. Im Monat sind das zwischen 15 000 und 25 000 Franken. «Uitikon ist eine pädagogisch-therapeutische Institution, kein Gefängnis», sagt Tönnissen. Um die Gebäude herum gibt es, abgesehen von der geschlossenen Abteilung, keinen Zaun, nur Weideland. Eine Autowerkstatt, eine Gärtnerei und Ställe sind um das Haupthaus gruppiert. In den Betrieben werden Berufslehren absolviert.

Jedem Straftäter wird ein Sozialpädagoge, ein Ausbilder und ein Therapeut zugewiesen, die ihn während der gesamten Massnahme betreuen. Die Insassen auszubilden und zu therapieren und auf einen rückfallfreien Alltag in der Gesellschaft vorzubereiten, das diene der Vermeidung von zukünftigen Opfern, sagt Tönnissen – «und den durch Straftaten verursachten immensen Kosten».

Wer in Uitikon in der Disziplinarzelle sitzt, wird von seinem Psychotherapeuten besucht und bekommt den gesetzlich vorgeschrieben Hofgang. Dem Vorwurf, dies sei Kuscheljustiz, hält Tönnissen entgegen: «Die Therapien greifen direkt ins Leben des Täters ein.» Es sei nicht angenehm, ständig den Spiegel vorgehalten zu bekommen, sondern eine unentbehrliche Rückfallprophylaxe. Die brauche es, wenn sich eine Gesellschaft dafür entschieden habe, Täter nicht einfach wegzusperren, sondern ihnen eine Chance auf einen Neuanfang zu geben.

Die Täter aus Reiden haben ihre Strafen inzwischen verbüsst. Sie akzeptierten sie klaglos und blieben unauffällig. Die meisten von ihnen leben noch immer im Dorf. Das Mädchen auf dem Boden vor der Turnhalle kennt sie. «Einer ist so etwas wie mein grosser Bruder, wir haben schon als Kinder zusammen gespielt.» – «Hast du ihn mal gefragt, warum er das gemacht hat?» – «Nein.» – «Und habt ihr mal über seine Strafe gesprochen?» – «Ich fand die total krass.»


Von Gudrun Sachse, erschienen im NZZ Folio "Verurteilt", 2015.